Die Ärztin bzw. die Hebamme bewerten die wichtigsten Lebensfunktionen
wie Atmung, Herzschlag, gesunde Hautfarbe und die Reflexe ( APGAR-Test ) des
Kindes. Größe, Gewicht und Kopfumfang des Kindes werden gemessen.

Ausführliche Informationen zur ersten Untersuchung des Neugeborenen nach der Geburt erhalten Sie unter  Neugeborenenuntersuchung.

Weiters werden im Rahmen eines Screening-Programms alle Neugeborenen auf seltene angeborene Erkrankungen untersucht. Diese Untersuchung sollte idealerweise innerhalb der ersten Lebenswoche durchgeführt werden. Dabei werden dem Säugling durch einen kleinen Stich in die Ferse einige Bluttropfen abgenommen und auf eine Filterkarte aufgetragen. Diese Karte wird vom Krankenhaus oder Ihrer Hebamme (bei Hausgeburt) ins Labor geschickt, wo das Blut untersucht wird.

Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zum  Neugeborenen-Screening .

Vitamin K ist für die Blutgerinnung wichtig und an der Knochenbildung beteiligt. Nach der Geburt und in den ersten Monaten leiden Neugeborene unter einem Vitamin-K-Mangel, da sie über die Plazenta eine zu geringe Menge davon bekamen bzw. über die Muttermilch bekommen.

 
Vitamin D  fördert die Aufnahme von Kalzium und beugt der Knochenerweichung (Rachitis) vor. Mithilfe des Sonnenlichtes bildet die Haut Vitamin D. In den ersten Lebensmonaten kann die Eigenproduktion an diesem Vitamin beim Säugling nicht ausreichend sein, daher sollte der Säugling ab der zweiten Lebenswoche Vitamin D erhalten. Um möglichst früh angeborene Hörstörungen zu erkennen, wird empfohlen, bereits in der ersten Lebenswoche des Neugeborenen ein sogenanntes Hör-Screening durchzuführen.

Innerhalb der ersten Lebenswoche des Neugeborenen ist auch eine  Ultraschalluntersuchung  des Hüftgelenks vorgesehen. Dadurch können Hüftgelenkserkrankungen frühzeitig erkannt und, falls nötig, behandelt werden. Der Hüftultraschall wird üblicherweise noch im Spital durchgeführt. Nach einer Hausgeburt können sich die Eltern für diese Untersuchung an die Kinderärztin wenden.

Für die dritte Mutter-Kind-Pass-Untersuchung sind eine allgemeine und eine orthopädische Untersuchung vorgesehen. Die Ärztin wiederholt zunächst alle Messungen aus der ersten Untersuchung: Die Reflexe werden überprüft, die Augenreaktionen und das Hörvermögen werden getestet, Herz und Lunge abgehört und die Wirbelsäule wird beurteilt.

Die Ärztin erkundigt sich auch nach dem Ernährungsverhalten des Kindes:

  • Wird das Kind gestillt?
  • Konnte die Mutter Trinkschwierigkeiten beobachten?
  • Muss das Kind öfters erbrechen?

Weiters prüft die Ärztin, ob sich das Kind altersgerecht bewegt:

  • Kann das Kind in Bauchlage den Kopf heben und zur Seite drehen?
  • Kann sich das Kind in Rückenlage hin und her drehen?

Hinweis:  Die Ärztin informiert Sie über Impfungen, die laut Impfplan empfohlen werden. Die Entscheidung, ob das Kind geimpft werden soll, liegt bei den Eltern. Sind diese einverstanden, kann die Impfung beim nächsten Untersuchungstermin durchgeführt werden.

Ausführliche Informationen zum Thema Impfen finden Sie unter  Impfungen für Säuglinge und Kleinkinder  sowie  Impfungen für Kinder - Entscheidungshilfe.

Orthopädische Untersuchung

Bei der orthopädischen Untersuchung können Einschränkungen oder Fehlentwicklungen des Bewegungsapparates erkannt und behandelt werden. Folgende Untersuchungen führt die Ärztin durch:

Untersuchung von Kopf und Hals:

  • Beurteilung der Gesichtssymmetrie
  • Beurteilung der Gesichtsproportionen
  • Kann eine Schiefhaltung des Kopfes festgestellt werden?

Untersuchung der Wirbelsäule und des Brustkorbes:

  • Können an der Wirbelsäule oder am Brustkorb Ungleichheiten (Asymmetrien) festgestellt werden?

Untersuchung der Beine und Füße:

  • Sind die Beine gleich lang?
  • Lassen sich Fußfehlhaltungen – wie z.B. Hacken- oder Sichelfuß – erkennen?

Weiters kontrolliert die Ärztindie Hüftgelenke, um mögliche Fehlbildungen zu erkennen. Wurde eine Ultraschalluntersuchung des Hüftgelenks bei der ersten Vorsorgeuntersuchung noch nicht gemacht, wird sie jetzt durchgeführt

Die Ärztin überprüft das kindliche Bewegungsverhalten sowie das Hör- und Sehvermögen: 

  • Kann das Kind den Kopf in Bauchlage halten?
  • Kann das Kind nach Gegenständen greifen?
  • Kann das Kind Gegenstände mit den Augen verfolgen?
  • Schielt das Kind?

Gewicht und Größe des Kindes werden erneut festgehalten, Reflexe und Organe genau untersucht. Die Ärztin kontrolliert die Lücke (Fontanelle)  in der Schädeldecke und überprüft die Hüfte noch einmal genau auf Fehlstellungen.

Empfohlenen Impfungen

Neugeborene verfügen nach der Geburt über einen sogenannten Nestschutz. Das heißt, sie sind durch mütterliche Antikörper gegen bestimmte Infektionskrankheiten für eine gewisse Zeit geschützt. Dies gilt jedoch nur für jene Infektionen, welche die Mutter selbst durchgemacht hat oder gegen die sie geimpft wurde. Da das Immunsystem von Säuglingen und Kleinkindern jedoch einige Zeit zum Aufbau von eigenen Antikörpern benötigt, empfehlen die Expertinnen und Experten des Nationalen Impfgremiums, möglichst früh (laut aktuellem Impfplan) mit dem Impfschutz zu beginnen.

Ausführliche Informationen zu  Empfohlene Impfungen für Säuglinge und Kleinkinder .

Neben der ausführlichen körperlichen Untersuchung überprüft die Ärztin die altersgerechte Bewegungsfähigkeit und Geschicklichkeit des Kindes:

  • Kann sich das Kind alleine vom Rücken auf den Bauch drehen?
  • Kann sich das Kind in Bauchlage mit geöffneten Händen abstützen?
  • Kann das Kind gezielt nach einem Gegenstand greifen?
  • Kann das Kind frei sitzen?

Ein besonderes Augenmerk legt die Ärztin bei dieser Untersuchung auf das Gehör. Die Überprüfung des Gehörs ist wichtig, da eine unerkannte Hörstörung auch die Sprachentwicklung beeinträchtigen kann.

Die Hals-Nasen-Ohren-Untersuchung (HNO-Untersuchung) umfasst:

  • Inspektion der Ohren,
  • Inspektion der Nasenhöhle und
  • Inspektion von Mund und Rachen.

Bei der Inspektion der Ohren achtet die Ärztin auf Ohrmuschel- und Gehörgangsveränderungen. Mithilfe des Ohrmikroskops werden der Gehörgang und das Trommelfell beurteilt. Die Inspektion der Nase und des Rachenraums dient vor allem dazu, entzündliche Erkrankungen auszuschließen.

Es erfolgt eine Beurteilung des Hörvermögens anhand der Reflexaudiometrie. Dabei beobachtet die Ärztin, wie das Kind auf akustische Reize reagiert. Folgende Reflexe können beobachtet werden:

  • der Lidreflex (Aurikolo-palpebral-Reflex): Beim Erschrecken schließen sich die Augenlider des Kindes.
  • der Schreckreflex (Moro-Reflex): Wenn das Kind erschrickt, öffnet es die Hände und breitet die Arme aus.
  • der Atmungsreflex: Ein vertiefter Atemzug mit Anhalten des Atems lässt sich beobachten.

Bei der sechsten Mutter-Kind-Pass-Untersuchung des Kindes überprüft die Ärztin die nächsten Entwicklungsschritte. Gleichzeitig erfolgt die erste Augenuntersuchung.  

Die Ärztin erkundigt sich, was das Kind schon alles kann, um die grob- und feinmotorische sowie die sprachliche Entwicklung beurteilen zu können.

  • Kann das Kind krabbeln?
  • Kann das Kind schon alleine stehen?
  • Kann das Kind schon erste Schritte an der Hand gehen?
  • Kann das Kind Gegenstände wegwerfen?
  • Kann das Kind schon erste Worte sagen?

Zwischen dem sechsten und zwölften Lebensmonat bekommen die meisten Kinder ihre ersten Zähne. Bei den Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen beobachtet die Ärztin, wie das sogenannte „Zahnen“ verläuft. Um Milchzahnkaries vorzubeugen, empfiehlt die Ärztin, fluoridhaltige Kinderzahnpasta zu verwenden. Die Untersuchung beinhaltet auch eine genaue Augenuntersuchung, damit Fehlentwicklungen, wie z.B.  Schielen, rechtzeitig erkannt werden

Erste Augenuntersuchung

In diesem Alter ist das Sehvermögen bereits gut entwickelt. Bei einer Untersuchung der äußeren Augenabschnitte wird besonders auf Missbildungen geachtet.

Folgende Kontrollen sind vorgesehen:

  • Hornhaut,
  • Lider,
  • Beweglichkeit der Augen sowie
  • Parallelstand der Augen (Schielen).

Zu diesem Untersuchungszeitpunkt steht auch die zweite Augenuntersuchung durch eine Fachärztin/einen Facharzt am Programm.

Zweite Augenuntersuchung

Die Untersuchung beginnt mit einem ausführlichen Gespräch (Anamnese), bei dem die Ärztin die Eltern fragt, ob sie Sehstörungen bei ihrem Kind beobachtet haben. Danach werden die Augen des Kindes gezielt nach einer Sehbehinderung untersucht.

Die Augenärztin/der Augenarzt testet die Sehschärfe, untersucht den vorderen Abschnitt des Auges und betrachtet den Augenhintergrund. Dazu führt die Ärztin spezielle Untersuchungen durch:

  • Untersuchung auf Fehlsichtigkeit (Skiaskopie in Mydriase): Dafür werden die Augen des Kindes eingetropft. Nach einer kurzen Einwirkzeit erweitern sich die Pupillen und die Augen können auf Fehlsichtigkeit (z.B.  Kurz- oder  Weitsichtigkeit) untersucht werden.
  • Untersuchung auf Schwachsichtigkeit: Da  Schwachsichtigkeit  oft als Folge des Schielens auftritt, untersucht die Ärztin oder der Arzt die Augenstellung des Kindes und misst den Schielwinkel. Wenn ein Auge schielt, kann sich dessen Sehkraft nicht mehr entwickeln und es wird sehschwach (amblyop).

Die Augenuntersuchung darf ausschließlich von Fachärztinnen/Fachärzten sowie in den Fachambulatorien für Augenheilkunde und Optometrie durchgeführt werden. Für diese Untersuchung ist ein separater Termin erforderlich.

Neben der allgemeinen körperlichen Kontrolle werden grob- und feinmotorische Fähigkeiten des Kindes überprüft. Die Augen und Ohren werden erneut untersucht, und es wird das erste Mal der Blutdruck des Kindes gemessen. Die Ärztin interessiert sich besonders dafür, was das Kind schon alleine machen kann. Es wird getestet, wie beweglich und geschickt das Kind ist und ob die sprachliche Entwicklung dem Alter des Kindes entspricht.

Bei Auffälligkeiten bieten die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen eine Chance, das Kind frühzeitig zu unterstützen und gezielt zu fördern. So können Verzögerungen in der Entwicklung noch rechtzeitig bis zum Schuleintritt aufgeholt werden. Die Ärztin wird sich außerdem einen Eindruck über die Zähne und den Kiefer des Kindes verschaffen und es gegebenenfalls an eine Zahnärztin/einen Zahnarzt überweisen.

Die Ärztin untersucht die geistige und körperliche Entwicklung sowie die Beweglichkeit und Geschicklichkeit des Kindes.

Die Sprachentwicklung sollte zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen sein. Wenn das Kind besondere Unterstützung braucht, wird die Ärztin mit der Mutter bzw. mit den Eltern spezielle Fördermaßnahmen besprechen. Zum Beispiel kann bei Sprachproblemen an eine Logopädin/einen Logopäden verwiesen werden, damit das Kind bis zum Schuleintritt fehlerfrei sprechen kann.

Bei dieser letzten Mutter-Kind-Pass-Untersuchung wird neben der körperlichen Untersuchung ein verstärktes Augenmerk auf die geistige Entwicklung des Kindes gelegt. Dazu gehören ein Schuleignungstest, die Überprüfung der visuellen und motorischen Fähigkeiten sowie eine letzte Kontrolle der Sprachentwicklung

Es wird geprüft, ob ein Entwicklungsrückstand im Bereich der Grob- und Feinmotorik vorliegt. Dieser kann beispielsweise das Erlernen des Schreibens erschweren. Dabei überprüft die Ärztin zum Beispiel, wie das Kind einen Stift hält (Stifthaltung und Stiftführung) oder ob das Kind schon kleine Bastelarbeiten verrichten kann. Haben sich schon bei vorangegangenen Untersuchungen Probleme und Auffälligkeiten – zum Beispiel beim Sprechen – gezeigt, so kontrolliert die Ärztin, wie sich das Kind weiterentwickelt hat bzw. ob die Fördermaßnahmen hilfreich waren.

Wann ist ein Kind schulreif?

Expertinnen und Experten sprechen von einem schulreifen Kind, wenn es die geistigen, emotionalen, sozialen und körperlichen Fähigkeiten mitbringt, um am Schulunterricht ohne Überforderung teilnehmen zu können.

Die Überprüfung der Lernvoraussetzungen ist wichtig, da sich Kinder im Vorschulalter unterschiedlich schnell entwickeln. Rechtzeitig eingeleitete Lern- und Entwicklungshilfen (z.B. Logopädie, Physiotherapie) helfen in vielen Fällen, den Entwicklungsrückstand aufzuholen. Gleichzeitig kann eine Schulrückstellung bzw. ein Verschieben des Schuleintrittes bessere Voraussetzungen für die Schullaufbahn schaffen.

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